iTech-Graphic - AGBs

Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen (Stand August 2014)

1. Allgemeines: Aufträge werden nur auf Grund nachstehender Bedingungen angenommen und ausgeführt. Mit schriftlicher Bestätigung des Auftrages oder der Bestellung werden diese Bedingungen Vertragsbestandteil und vom Besteller ausdrücklich anerkannt. Abweichende und zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns.


2. Angebot / Vertragsschluss: Unsere Angebote sind hinsichtlich der Preise, Mengen, der Lieferfrist und Liefermöglichkeit freibleibend. Irrtum und Zwischenkauf bleibt vorbehalten. Der Kaufvertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung zustande. Bei nachträglichen Änderungen eines Motivs oder einem Teil eines solchen durch den Kunden werden anfallende Kosten gesondert berechnet. Selbiges gilt für fehlerhafte bzw. nicht spezifikationskonforme Daten, welche aufbereitet werden müssen.


3. Preise: Die Preise gelten in Euro ab Werk ausschließlich Verpackung und Versicherung, ggf. zzgl. geltender Steuern, Abgaben, Gebühren u.s.w.. Alle Preise verstehen sich ohne weitere Bearbeitung. Preise für Warenmengen die Sonderverpackungsgrößen bedingen, werden mit einem Zuschlag von 5 % des Warenwertes berechnet.


4. Eigentumsvorbehalt: Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt unser Eigentum bis alle Forderungen erfüllt sind, die uns gegen den Käufer jetzt oder zukünftig zustehen, und zwar einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent. Kommt der Käufer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nach, insbesondere im Fall des Zahlungsverzugs, sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und den gelieferten Gegenstand herauszuverlangen; der Käufer ist zur Herausgabe des Gegenstands verpflichtet. Der Käufer ist berechtigt, den gelieferten Gegenstand zu verarbeiten und weiterzuveräußern, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Er darf die Vorbehaltsware jedoch nicht verpfänden oder sicherungshalber übereignen. Der Käufer tritt uns bereits jetzt die Entgeltforderungen gegen seine Abnehmer aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware in vollem Umfang ab. Wir nehmen die Abtretung an. Wir behalten uns vor, die Forderungen selbst einzuziehen, sobald der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.Die Be- und Verarbeitung des gelieferten Gegenstandes erfolgt stets in unserem Namen und Auftrag. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis des Wertes  des von uns gelieferten Gegenstandes zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen.Bei Pfändungen der Vorbehaltsware durch Dritte oder bei sonstigen Eingriffen Dritter muss der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und muss uns unverzüglich schriftlich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können.


5. Lieferung / Versand: Der Warentransport erfolgt auf Gefahr des Empfängers ab Werk des Verkäufers, auch im Fall der frachtfreien Lieferung. Die Verpackung wird nicht zurückgenommen. Von uns angegebene Lieferzeiten werden nach Möglichkeit eingehalten, sind aber stets unverbindlich. Der Beginn der von uns angesetzten Lieferzeit beginnt nach der Klärung aller technischen Fragen, der Beibringung eventuell notwendiger Proofs oder anderer Vorlagen sowie einer gegebenenfalls notwendigen Freigabe durch den Kunden selbst, frühestens mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Die Nichteinhaltung der Lieferzeit gibt kein Recht zu Schadensersatzansprüchen irgendwelcher Art. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferungen um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
 
6. Gewerbliche Schutzrechte: Der Kunde ist verpflichtet Marken, oder sonstige nationale oder internationale gewerbliche Schutzrechte unseres Unternehmens, unserer Lieferanten oder Dritter bei Verwendung und Vertrieb durch uns gelieferter Waren zu beachten. Der Kunde versichert uns, dass er über sämtliche Verwertungsrechte aller von ihm gelieferten Grafiken, Bilder, Logos, Skizzen, etc. verfügt oder dazu berechtigt ist diese zu verwenden. Der Kunde stellt bei Nichtbeachtung dieser Verpflichtung die Firma iTech-Graphic GmbH von etwaigen Ansprüchen aus Markenrecht, Urheberrecht oder sonstigen immateriellen Schutzrechten Dritter frei.
 
7. Mängelrügen: Die Ware ist nach dem Eintreffen unverzüglich zu prüfen, auch wenn Muster übersandt wurden. Die Ware gilt als abgenommen, wenn nicht innerhalb von 6 Tagen nach Eintreffen am Bestimmungsort eine Mängelrüge in Schriftform erhoben wird und bei uns fristgerecht eingeht. Bei begründeten und ordnungsgemäß gerügten Mängeln sind wir lediglich zur Zurücknahme der mangelhaften Ware und zur Ersatzlieferung verpflichtet, jedoch nicht über den Rechnungsbetrag der beanstandeten und zurückgegebenen Lieferung hinaus. Andere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere Folgeschäden. Mängel eines Teiles einer Lieferung berechtigen den Käufer nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Zumutbare produktspezifische Änderungen, geringfügige Farbabweichungen und geringfügige Passertoleranzen stellen keinen Sachmangel dar.


8. Rücknahme / Umtausch: Umtausch erfolgt ausschließlich bei fehlerhafter Ware, die einwandfrei verpackt, zurück geliefert wird. Bei Rücksendung ohne vorherige Vereinbarung sind wir berechtigt, die Annahme zu verweigern.


9. Zahlung: Unsere Rechnungen sind sofort, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Abweichende Zahlungsbedingungen, insbesondere der Abzug von Skonto, sind nur dann gültig, wenn sie durch uns im Rahmen der Auftragsbestätigung schriftlich bestätigt wurden. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen von 8% über dem Basiszins zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen. Zahlt der Käufer binnen 10 Tagen nach Rechnungsdatum und Lieferung nicht, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug. Bei Lieferung außerhalb der EU hat der Käufer dem Verkäufer die Erbringung einer Sicherheitsleistung in Höhe des Kaufpreises nachzuweisen.

10. Erfüllungsort / Gerichtsstand / Wirksamkeit: Als Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand örtlich und sachlich gilt 32257 Buende(Westfalen). Es gilt deutsches Recht. 

Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksamen Regelungen sollen durch Regelungen ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg den unwirksamen möglichst nahe kommt. Sinngemäß Gleiches gilt für den Fall einer Regelungslücke.

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